Gewinnfreibetrag 2026
Stand: 22. Oktober 2026 · Inhaltlich geprüft, Quellen am Ende der Seite
Kurzantwort
Der Gewinnfreibetrag senkt den Gewinn, von dem du Einkommensteuer zahlst. Für die ersten 33.000 Euro Gewinn steht dir automatisch ein Grundfreibetrag von 15 Prozent zu, das sind höchstens 4.950 Euro. Darüber hinaus gibt es bis zu 13 Prozent, wenn du im selben Jahr in neue, abnutzbare Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere investierst. Zusammen sind höchstens 46.400 Euro pro Person und Jahr möglich (WKO, Stand 01.01.2026).
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Gewinn vor Gewinnfreibetrag
Neue Anlagegüter ab 4 Jahren Nutzungsdauer oder bestimmte Wertpapiere
- Grundfreibetrag (automatisch)
- € 4.950,00
- Investitionsbedingter Teil
- € 2.000,00
- Gewinnfreibetrag gesamt
- € 6.950,00
- Zu versteuernder Gewinn
- € 46.050,00
Mit € 600,00 mehr an begünstigten Investitionen bis 31. Dezember wäre der investitionsbedingte Teil voll ausgeschöpft (€ 2.600,00).
15 % Grundfreibetrag für Gewinne bis 33.000 €, darüber 13 %, 7 % und 4,5 % gestaffelt, höchstens 46.400 € im Jahr (WKO, Stand 01.01.2026; § 10 EStG). Nur für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Näherung, keine Steuerberatung.
Wer ihn bekommt
Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, also aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Es ist egal, ob du den Gewinn mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder mit Bilanz ermittelst. Gesellschafter einer OG oder KG nutzen ihn im Umfang ihrer Gewinnbeteiligung. Eine GmbH hat keinen Gewinnfreibetrag, er gilt nur für natürliche Personen (WKO).
Der Grundfreibetrag
Für Gewinne bis 33.000 Euro bekommst du 15 Prozent des Gewinns als Freibetrag, höchstens 4.950 Euro. Du musst dafür nichts investieren. Bis zur Veranlagung 2023 lag die Grenze bei 30.000 Euro und der Höchstbetrag bei 4.500 Euro.
Hast du mehrere Betriebe, steht der Grundfreibetrag nur einmal pro Jahr zu. Du darfst ihn den Betrieben frei zuordnen; ohne Zuordnung wird er nach dem Verhältnis der Gewinne aufgeteilt. Eingetragen wird er in der Steuererklärung (E1a, Kennzahl 9221), wird aber auch dann zuerkannt, wenn du die Eintragung vergisst.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag
Übersteigt dein Gewinn 33.000 Euro, kommt ein zweiter Teil dazu. Maximal 13 Prozent des Gewinns über 33.000 Euro bleiben steuerfrei, aber nur, soweit du im selben Kalenderjahr Geld in begünstigtes Anlagevermögen oder bestimmte Wertpapiere gesteckt hast. Der Freibetrag kann also nie höher sein als deine Investition (WKO).
Die Prozentsätze sinken mit steigendem Gewinn:
| Gewinnanteil | Satz |
|---|---|
| 33.000 bis 178.000 Euro | 13 Prozent |
| die nächsten 175.000 Euro | 7 Prozent |
| die weiteren 230.000 Euro | 4,5 Prozent |
| ab 583.000 Euro | kein Freibetrag mehr |
Aus dieser Staffelung ergibt sich das Maximum von 46.400 Euro (WKO, Stand 01.01.2026).
Was als Investition zählt
Neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die einem inländischen Betrieb zuzurechnen sind. Auch Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen zählen, der Freibetrag steht dann aber erst bei Fertigstellung zu. Dazu kommen bestimmte Wertpapiere, die auch zur Deckung von Pensionsrückstellungen dienen dürfen.
Nicht begünstigt sind Pkw und Kombi (Ausnahme: Fahrschulfahrzeuge und Fahrzeuge, die zu mindestens 80 Prozent der gewerblichen Personenbeförderung dienen), Luftfahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro, die du sofort als Betriebsausgabe absetzt, und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Ein Vorführgerät oder ein Fahrzeug mit Tageszulassung gilt als ungebraucht. Ein Wirtschaftsgut, das du für den Investitionsfreibetrag ab 2023 nutzt, kannst du nicht zusätzlich für den Gewinnfreibetrag verwenden (WKO).
Zwei Dinge überraschen viele. Erstens kommt der Freibetrag zusätzlich zur Abschreibung und mindert deren Basis nicht; die Anschaffungskosten wirken also doppelt gewinnmindernd. Zweitens hilft es dir nicht, wenn die Investition erst im Jänner nach dem Stichtag stattfindet. Sie muss im selben Kalenderjahr passieren, bei Wertpapieren zählt der Tag, an dem sie im Depot ausgewiesen sind.
Zwei Rechenbeispiele
Gewinn 20.000 Euro, Investition 1.000 Euro. Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent von 20.000 Euro, also 3.000 Euro. Der Gewinn liegt unter 33.000 Euro, ein investitionsbedingter Teil entsteht nicht. Du versteuerst 17.000 Euro. Die Investition war für den Freibetrag nicht nötig (WKO-Beispiel für das Jahr 2026).
Gewinn 53.000 Euro, Investition in Wertpapiere 2.000 Euro. Der Grundfreibetrag ist 15 Prozent von 33.000 Euro, also 4.950 Euro. Der Gewinn über der Grenze beträgt 20.000 Euro; 13 Prozent davon wären 2.600 Euro. Weil du nur 2.000 Euro investiert hast, ist der investitionsbedingte Teil auf 2.000 Euro gedeckelt. Gesamt 6.950 Euro, du versteuerst 46.050 Euro (WKO-Beispiel für das Jahr 2026).
Wer die 2.600 Euro ausschöpfen wollte, hätte 600 Euro mehr investieren müssen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob du das Gut ohnehin brauchst.
Fristen und Nachweis
Den investitionsbedingten Freibetrag weist du in der Steuererklärung des Jahres aus, getrennt nach körperlichen Wirtschaftsgütern (Kennzahl 9227) und Wertpapieren (Kennzahl 9229). Ergänzungen und Berichtigungen sind bis zur Rechtskraft des Bescheids möglich. Die Wirtschaftsgüter führst du in einem Verzeichnis, den Anlagenspiegel akzeptiert die Verwaltung dafür; Wertpapiere kommen in ein gesondertes Verzeichnis, das du dem Finanzamt auf Verlangen vorlegst.
Dazu gilt eine Behaltefrist von vier Jahren, auf den Tag genau 48 Monate. Scheidet das Wirtschaftsgut früher aus dem Betriebsvermögen aus, musst du den früheren Freibetrag nachversteuern. Das trifft dich besonders, wenn dein Steuersatz im Jahr der Nachversteuerung höher ist als damals. Ausnahmen gibt es bei höherer Gewalt und behördlichem Eingriff sowie bei einer Ersatzbeschaffung körperlicher Wirtschaftsgüter (WKO).
Gewinnfreibetrag und Pauschalierung
Wenn du deinen Gewinn pauschal ermittelst, wird der Grundfreibetrag automatisch angerechnet. Den investitionsbedingten Teil darfst du dann nicht geltend machen. Das gilt auch bei der Pauschalierung für Kleinunternehmer, wo nur der Grundfreibetrag möglich ist (WKO; USP, Basispauschalierung). Wenn du zwischen einer Pauschale und der normalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung schwankst, ist das ein weiterer Rechenposten. Mehr dazu auf der Seite Basispauschalierung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2026? Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro, höchstens 4.950 Euro. Mit Investitionen sind insgesamt bis zu 46.400 Euro möglich.
Muss ich investieren, um den Grundfreibetrag zu bekommen? Nein. Er steht automatisch zu.
Gilt der Gewinnfreibetrag für eine GmbH? Nein, nur für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften.
Kann ich einen gebrauchten Laptop dafür verwenden? Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nicht begünstigt. Ein ungebrauchter Laptop mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer und Anschaffungskosten über 1.000 Euro kann zählen; geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro, die du sofort absetzt, zählen nicht.
Was passiert, wenn ich das Wirtschaftsgut nach zwei Jahren verkaufe? Du musst den Freibetrag nachversteuern, außer bei einer der oben genannten Ausnahmen.
Bekomme ich den Freibetrag in einem Verlustjahr? Nein. Wer in Verlustjahren investiert, erhält keine Begünstigung (WKO).
Orange Octo ist eine österreichische GmbH, der Gründer ist Jurist. Die Seite ersetzt keine Steuerberatung. Rechtsstand: WKO, Stand 01.01.2026, abgerufen am 22. Oktober 2026.
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