Basispauschalierung 2026
Stand: 22. Oktober 2026 · Inhaltlich geprüft, Quellen am Ende der Seite
Kurzantwort
Mit der Basispauschalierung setzt du einen Teil deiner Betriebsausgaben pauschal ab, ohne Belege zu sammeln: 6 Prozent des Umsatzes für Beratung, Unterricht, wissenschaftliche und schriftstellerische Arbeit, 15 Prozent für alle anderen Tätigkeiten. Das gilt ab 2026, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 420.000 Euro betrug und du nicht buchführungspflichtig bist. Die Pauschale ist bei 25.200 Euro (6 Prozent) beziehungsweise 63.000 Euro (15 Prozent) gedeckelt (USP, abgerufen 22.10.2026).
Wer sie nutzen darf
Voraussetzung ist, dass du keine Bücher führen musst und auch nicht freiwillig führst (USP, Übersicht über die Pauschalierungsmöglichkeiten). Die Umsatzgrenze beträgt ab 2026 420.000 Euro; im Jahr 2025 waren es 320.000, bis 2024 noch 220.000. Gemeint ist jeweils der Vorjahresumsatz (USP-Newsbeitrag vom 28. August 2025).
Die Basispauschalierung gilt für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb. Wer unter 55.000 Euro Umsatz bleibt, hat daneben noch die Kleinunternehmerpauschalierung mit 45 Prozent beziehungsweise 20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben, die ein eigenes Rechenmodell ist.
6 Prozent oder 15 Prozent
Die niedrigere Pauschale von 6 Prozent (höchstens 25.200 Euro) gilt unter anderem für kaufmännische oder technische Beratung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit, Gesellschafter-Dienstnehmer mit mehr als 25 Prozent Beteiligung, vortragende Wissenschaftler und Schriftsteller sowie unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Für alle übrigen Tätigkeiten nach §§ 22 und 23 EStG gelten 15 Prozent (höchstens 63.000 Euro). Früher waren es 12 Prozent, im Jahr 2025 13,5 Prozent (USP).
Die Höchstbeträge erreichst du genau an der Umsatzgrenze: 6 Prozent von 420.000 Euro sind 25.200 Euro, 15 Prozent von 420.000 Euro sind 63.000 Euro.
Was zusätzlich abgezogen werden darf
Die Pauschale deckt fast alles ab, was Betriebe sonst einzeln belegen müssten: Abschreibungen, Miete, Telefon, Energie, Werbung, Rechts- und Beratungskosten, Versicherungen (ohne Sozialversicherung), Kfz-Kosten und Reisekosten, soweit dafür kein Kostenersatz fließt. Daneben setzt du diese Ausgaben in tatsächlicher Höhe ab, sofern sie bereits bezahlt sind:
- Waren, Roh- und Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Zutaten
- Löhne samt Lohnnebenkosten und Fremdlöhne, die unmittelbar in deine Leistungen eingehen
- Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Selbstständigenvorsorge
- Reise- und Fahrtkosten, soweit dir der Kunde sie in gleicher Höhe ersetzt
- Umsatzsteuer, wenn du brutto verrechnest
- das Arbeitsplatzpauschale
- 50 Prozent der Kosten eines Öffi-Tickets, das auch betrieblich genutzt wird
Dazu kommt der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags. Den investitionsbedingten Teil darfst du bei der Pauschalierung nicht geltend machen (USP, Basispauschalierung; mehr dazu unter Gewinnfreibetrag).
Bei den Waren gilt das Abflussprinzip: Eine Lieferantenrechnung aus 2025, die du erst 2026 bezahlst, setzt du erst 2026 ab.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, ein Vortragender macht 80.000 Euro Umsatz, bezahlt im Jahr 12.000 Euro Sozialversicherung und hat sonst Ausgaben von 3.000 Euro (Reisen, Büro, Software). Er fällt unter die 6-Prozent-Pauschale. Die Beträge sind erfunden, um den Rechenweg zu zeigen.
Mit Basispauschalierung: 80.000 Euro Umsatz minus 12.000 Euro Sozialversicherung minus 4.800 Euro Pauschale (6 Prozent von 80.000) ergibt einen vorläufigen Gewinn von 63.200 Euro. Davon geht der Grundfreibetrag ab, bei diesem Gewinn die vollen 4.950 Euro. Steuerpflichtiger Gewinn: 58.250 Euro.
Mit normaler Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: 80.000 minus 12.000 minus 3.000 tatsächliche Ausgaben ergibt 65.000 Euro, minus 4.950 Euro Grundfreibetrag macht 60.050 Euro. Die Pauschale spart hier 1.800 Euro Gewinn, nämlich die Differenz zwischen 4.800 und 3.000 Euro.
Hätte derselbe Vortragende tatsächliche Ausgaben von 9.000 Euro, wäre es umgekehrt. Die normale Rechnung ergäbe 59.000 Euro vor Freibetrag, die Pauschale bliebe bei 63.200 Euro. Pauschalierung lohnt sich also, wenn deine echten Kosten unter der Pauschale liegen.
Wann es sich lohnt, wann nicht
Beratung, Coaching und ähnliche Tätigkeiten mit wenig Sachkosten fahren mit der Pauschale oft gut. Wer viel Material einkauft, spart wenig, dort sind aber Waren ohnehin separat absetzbar und die Pauschale kommt obendrauf. Wer hohe laufende Kosten hat, etwa Miete, Fuhrpark oder teure Ausstattung, hat dagegen mit tatsächlichen Belegen oft mehr davon, denn die Pauschale deckt diese Posten ab und lässt sie nicht zusätzlich zu.
Ein Pluspunkt ist der Papierkram. Du musst die abpauschalierten Ausgaben nicht belegen, und das nimmt dem Jahresabschluss einiges an Aufwand ab. Behalte die Belege trotzdem, denn nur so siehst du, ob die Pauschale für dich passt.
Die Bindung: nicht zurück
Hast du die Basispauschalierung einmal genutzt und gehst dann zur normalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung über, kannst du erst nach Ablauf von fünf Wirtschaftsjahren wieder pauschalieren. Das USP rechnet ein Beispiel vor: Wer 2023 und 2024 pauschaliert und 2025 wechselt, kann erst 2030 wieder zur Pauschale zurück. Wenn du beim Wechsel nur wegen eines einzigen Jahres mit hohen Kosten überlegst, ist das teuer.
Vorsteuerpauschalierung
Neben der Einkommensteuer-Pauschale gibt es eine Vorsteuerpauschalierung: 1,8 Prozent des Jahresnettoumsatzes, ab 2026 höchstens 7.560 Euro (USP-Newsbeitrag vom 28. August 2025). Sie ist ein eigenes Thema; wenn du sie nutzt, ziehst du die tatsächlich bezahlte Vorsteuer nicht mehr einzeln ab.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent beträgt die Basispauschalierung 2026? 6 Prozent des Umsatzes für Beratung, Unterricht, Wissenschaft, Schriftstellerei und ähnliche Tätigkeiten, höchstens 25.200 Euro. 15 Prozent für alle anderen Tätigkeiten, höchstens 63.000 Euro.
Bis zu welchem Umsatz darf ich pauschalieren? Der Vorjahresumsatz darf 420.000 Euro nicht übersteigen.
Kann ich trotzdem Sozialversicherung absetzen? Ja, in tatsächlicher Höhe, zusätzlich zur Pauschale.
Bekomme ich den Gewinnfreibetrag bei Pauschalierung? Nur den Grundfreibetrag, automatisch. Der investitionsbedingte Teil ist ausgeschlossen.
Kann ich nach einem Wechsel wieder pauschalieren? Frühestens nach fünf Wirtschaftsjahren.
Orange Octo ist eine österreichische GmbH, der Gründer ist Jurist. Die Seite ersetzt keine Steuerberatung. Rechtsstand: USP, letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026, abgerufen am 22. Oktober 2026.
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