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Rechnungssoftware für Handwerker: Guide 2025

Software & Tools

Rechnungssoftware für Handwerker: Der Guide 2025

Handwerksbetriebe haben besondere Anforderungen an ihre Rechnungssoftware: Es geht nicht nur um die reine Rechnung, sondern um Angebote, Kostenvoranschläge, Abschlagsrechnungen und steuerliche Besonderheiten wie §13b im Baugewerbe. Ein simples Rechnungstool stößt hier schnell an Grenzen.

Dieser Guide zeigt, worauf Handwerker bei der Wahl ihrer Rechnungssoftware 2025 achten sollten.


Was Rechnungssoftware fürs Handwerk können muss

1. Angebote & Kostenvoranschläge

Am Anfang steht fast immer ein Angebot. Die Software sollte Angebote erstellen, in Aufträge und schließlich in Rechnungen umwandeln können – ohne alles neu einzutippen.

2. Abschlags- & Teilrechnungen

Bei längeren Projekten stellen Handwerker Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen. Am Ende folgt die Schlussrechnung, die alle Abschläge verrechnet. Die Software muss diese Kette sauber abbilden.

3. §13b Bauleistungen

Bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmen greift die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b UStG). Die Software muss dann Nettorechnungen ohne USt-Ausweis mit dem korrekten Pflichthinweis erzeugen. Mehr dazu unter Reverse Charge.

4. E-Rechnung

Wer an Bauunternehmen oder öffentliche Auftraggeber fakturiert, braucht XRechnung und ZUGFeRD – seit 2025 Pflicht im B2B/B2G.

5. Mobile Erfassung

Ideal: Angebote und Leistungen direkt auf der Baustelle per App erfassen. Das spart Doppelarbeit im Büro.


Funktionsübersicht für Handwerksbetriebe

Funktion Bedeutung fürs Handwerk
Angebote/Kostenvoranschläge Auftragsanbahnung
Auftrags-/Angebotsumwandlung Kein doppeltes Erfassen
Abschlags-/Schlussrechnung Längere Projekte
§13b-Bauleistung Rechtssichere Bau-Rechnungen
E-Rechnung B2B/B2G-Pflicht 2025
Mobile App Baustellen-Erfassung
Materialverwaltung optional
Stundenerfassung optional

Typische Fehler bei Handwerker-Rechnungen

  1. §13b falsch (oder gar nicht) angewendet: USt ausweisen, obwohl Reverse Charge gilt – führt zu §14c-Schuld.
  2. Abschlagsrechnungen nicht sauber verrechnet: Die Schlussrechnung muss alle Abschläge korrekt abziehen.
  3. Fehlende Pflichtangaben: Leistungszeitraum, Bauadresse, korrekte Beschreibung.
  4. Keine E-Rechnung: Bei Bauunternehmen und öffentlichen Auftraggebern zunehmend Pflicht.

So wählen Handwerker die richtige Software

  1. Kernbedarf klären: Angebote + Abschlagsrechnungen nötig?
  2. §13b-Fähigkeit prüfen: Erstellt die Software Reverse-Charge-Rechnungen korrekt?
  3. E-Rechnung sicherstellen: XRechnung/ZUGFeRD vorhanden?
  4. Mobile Nutzung: App für die Baustelle?
  5. Kostenlos testen: Workflow im Alltag prüfen.

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Für größere Betriebe mit Materialwirtschaft und Lohn kann eine spezialisierte Handwerkersoftware sinnvoll sein – für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist eine schlanke, §13b- und E-Rechnungs-fähige Lösung aber die effizientere Wahl.


Fazit

Rechnungssoftware fürs Handwerk muss mehr können als reine Rechnungsstellung: Angebote, Abschlags- und Schlussrechnungen, §13b und E-Rechnung sind die entscheidenden Bausteine. Wer diese abdeckt, arbeitet rechtssicher und spart im Büro viel Zeit.

Testen Sie, ob die Software Ihren typischen Auftragsablauf – vom Angebot bis zur Schlussrechnung – sauber abbildet. Das ist im Handwerk der wichtigste Praxistest.

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Häufig gestellte Fragen

Was muss Rechnungssoftware für Handwerker können? Sie sollte Angebote und Kostenvoranschläge, Teil- und Abschlagsrechnungen, die §13b-Bauleistungsregelung, E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) und idealerweise mobile Erfassung auf der Baustelle unterstützen. Standard-Rechnungstools reichen im Baugewerbe oft nicht.

Warum ist §13b für Handwerker wichtig? Bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmen greift die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b UStG). Die Software muss dann Nettorechnungen ohne USt-Ausweis mit dem korrekten Pflichthinweis erstellen.

Was sind Abschlagsrechnungen? Abschlags- oder Teilrechnungen werden bei längeren Bauprojekten für bereits erbrachte Leistungen gestellt, bevor das Gesamtwerk fertig ist. Am Ende folgt die Schlussrechnung, die alle Abschläge verrechnet.

Brauchen Handwerker E-Rechnung? Ja. Ab 2025 gilt die B2B-E-Rechnungspflicht. Wer an Bauunternehmen oder öffentliche Auftraggeber fakturiert, muss XRechnung bzw. ZUGFeRD erstellen und empfangen können.


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