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Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer: Guide 2025

Software & Tools

Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer: Der Guide 2025

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG berechnen Sie keine Umsatzsteuer und führen nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das klingt nach wenig Aufwand – trotzdem kostet die Buchhaltung viele Selbstständige jeden Monat wertvolle Stunden.

Die gute Nachricht: Sie brauchen keine teure Buchhaltungssuite mit doppelter Buchführung. Die richtige, schlanke Software genügt – wenn sie die richtigen Funktionen mitbringt. Dieser Guide zeigt, worauf es ankommt.


Braucht ein Kleinunternehmer überhaupt Software?

Rechtlich: nein. Eine EÜR lässt sich theoretisch in Excel führen. Praktisch aber sprechen mehrere Gründe für eine Software:

  • Zeitersparnis: Rechnungen mit einem Klick, automatische Nummerierung, wiederkehrende Rechnungen
  • Fehlervermeidung: Der §19-Pflichthinweis wird automatisch gesetzt, keine vergessenen Pflichtangaben
  • GoBD-Konformität: Belege revisionssicher und unveränderbar – bei Excel ein echtes Problem
  • Steuererklärung: EÜR und USt-Voranmeldung lassen sich direkt exportieren

Ab wenigen Rechnungen pro Monat rechnet sich der Umstieg fast immer.


Die wichtigsten Funktionen im Überblick

1. Rechnungserstellung mit §19-Hinweis

Das A und O. Kleinunternehmer-Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen den Hinweis tragen:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." (Deutschland) bzw. „Umsatzsteuerbefreit gemäß Kleinunternehmerregelung §6 Abs. 1 Z 27 UStG." (Österreich)

Gute Software setzt diesen Hinweis automatisch, sobald der Kleinunternehmer-Modus aktiv ist. Details dazu im §19-Rechnungs-Guide.

2. Belegerfassung

Eingangsrechnungen und Belege digital erfassen – idealerweise per Foto/Scan mit automatischer Texterkennung (OCR). Das erspart die Zettelwirtschaft und erfüllt die GoBD-Aufbewahrungspflicht.

3. EÜR-Vorbereitung

Am Jahresende brauchen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung fürs Finanzamt. Software, die Einnahmen und Ausgaben sauberkategorisiert, macht daraus einen Ein-Klick-Export (Anlage EÜR / ELSTER bzw. FinanzOnline in Österreich).

4. Umsatzgrenzen-Überwachung

Die Kleinunternehmergrenze liegt 2025 bei 25.000 € (Deutschland, seit 2025) bzw. 55.000 € (Österreich, seit 2025) Vorjahresumsatz. Wird die Grenze überschritten, fällt der Status weg. Gute Software warnt frühzeitig, bevor Sie unbemerkt umsatzsteuerpflichtig werden.

5. Schnittstellen & Export

  • DATEV-Export für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
  • ELSTER / FinanzOnline für Voranmeldungen und Jahreserklärung
  • CSV/Excel für eigene Auswertungen

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Preis-Leistung

Kleinunternehmer sollten nicht für Funktionen zahlen, die sie nie brauchen (etwa doppelte Buchführung, Lohnbuchhaltung, Warenwirtschaft). Achten Sie auf:

  • Kostenlose oder günstige Einsteigertarife (0–15 €/Monat)
  • Keine versteckten Kosten für Basis-Features wie Belegscan oder Export
  • Faire Kündigungsbedingungen

Bedienbarkeit

Die beste Software nutzt nichts, wenn sie kompliziert ist. Testen Sie die kostenlose Version und achten Sie auf:

  • Intuitive Rechnungserstellung
  • Mobile App für unterwegs
  • Klare Übersicht über offene Posten

Rechtssicherheit & Region

  • GoBD-konform (Deutschland) bzw. den österreichischen Aufbewahrungspflichten entsprechend
  • Korrekte länderspezifische Pflichthinweise
  • Regelmäßige Updates bei Gesetzesänderungen (z. B. E-Rechnungspflicht, XRechnung)

Zukunftssicherheit: E-Rechnung

Ab 2025 gilt in Deutschland die schrittweise E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Wählen Sie eine Software, die XRechnung und ZUGFeRD unterstützt – sonst droht bald ein Umstieg.


Software vs. Excel: der ehrliche Vergleich

Kriterium Excel Buchhaltungssoftware
Kosten „kostenlos" (Zeit!) 0–15 €/Monat
§19-Hinweis manuell automatisch
GoBD-Konformität schwierig eingebaut
Belegscan nein oft ja
EÜR-Export manuell Ein-Klick
E-Rechnung nein ja
Fehlerrisiko hoch niedrig

Excel funktioniert bei wenigen Rechnungen im Jahr. Ab regelmäßiger Tätigkeit ist Software fast immer die bessere Wahl – nicht zuletzt wegen GoBD und E-Rechnung.


Kleinunternehmer-Modus: das entscheidende Feature

Nicht jede Buchhaltungssoftware ist auf Kleinunternehmer ausgelegt. Achten Sie auf einen dedizierten Kleinunternehmer-Modus, der:

  • automatisch keine USt auf Rechnungen ausweist
  • den §19-Pflichthinweis setzt
  • die Umsatzgrenze überwacht
  • die vereinfachte EÜR statt doppelter Buchführung vorbereitet

Orange Octo bietet genau diesen Modus – ein Klick bei der Einrichtung, und alle Rechnungen sind §19-konform, die Umsatzgrenze wird überwacht, der EÜR-Export ist vorbereitet. Kostenlos als Kleinunternehmer testen →


Häufige Fehler von Kleinunternehmern

  1. USt aus Versehen ausweisen – wer als Kleinunternehmer USt ausweist, schuldet sie nach §14c UStG. Software mit §19-Modus verhindert das.
  2. Umsatzgrenze übersehen – ohne Warnung überschreitet man leicht die Grenze und wird rückwirkend steuerpflichtig.
  3. Belege nicht GoBD-konform aufbewahren – lose Zettel oder editierbare Excel-Dateien erfüllen die Anforderungen nicht.
  4. E-Rechnung ignorieren – ab 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können.

Checkliste: Die richtige Software finden

  • Dedizierter Kleinunternehmer-Modus vorhanden?
  • §19-Pflichthinweis automatisch?
  • Umsatzgrenzen-Warnung eingebaut?
  • GoBD-konforme Belegaufbewahrung?
  • EÜR-/ELSTER-/FinanzOnline-Export?
  • E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) unterstützt?
  • Fairer Preis für den tatsächlichen Bedarf?
  • Kostenlose Testversion ausprobiert?

Fazit

Kleinunternehmer brauchen keine überladene Buchhaltungssuite – aber die richtige, schlanke Software spart jeden Monat Zeit und verhindert teure Fehler. Entscheidend sind ein echter Kleinunternehmer-Modus, GoBD-Konformität und Zukunftssicherheit bei der E-Rechnung.

Probieren Sie eine kostenlose Version aus, bevor Sie sich festlegen – und achten Sie darauf, dass die Software mit Ihnen mitwächst, falls Sie eines Tages die Kleinunternehmergrenze überschreiten.


Häufig gestellte Fragen

Brauchen Kleinunternehmer überhaupt eine Buchhaltungssoftware? Pflicht ist sie nicht – eine einfache EÜR lässt sich auch in Excel führen. Aber Software automatisiert Rechnungserstellung, Belegerfassung und den EÜR-/USt-Export und reduziert Fehler erheblich. Ab wenigen Rechnungen pro Monat lohnt sich der Umstieg.

Was kostet Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer? Gute Lösungen gibt es ab 0–15 € pro Monat. Viele Anbieter haben kostenlose Einsteigertarife oder Kleinunternehmer-Rabatte. Achten Sie auf versteckte Kosten bei Zusatzmodulen wie DATEV-Export oder Belegscan.

Welche Funktionen sind für Kleinunternehmer wichtig? Rechnungserstellung mit §19-Hinweis, Belegerfassung, EÜR-Vorbereitung, FinanzOnline-/ELSTER-Export und ein Kleinunternehmer-Modus, der die Umsatzgrenze überwacht. Doppelte Buchführung braucht ein Kleinunternehmer in der Regel nicht.

Muss ein Kleinunternehmer die GoBD beachten? Ja. Auch Kleinunternehmer müssen Belege revisionssicher und unveränderbar aufbewahren (GoBD). Eine GoBD-konforme Software erledigt das automatisch – bei Excel müssen Sie selbst für Unveränderbarkeit sorgen.


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